Abriebklassen
Unglasierte Fliesen sind von Natur aus sehr widerstandsfähig gegen Beschädigungen und Verschleiß. Glasierte Fliesen dagegen werden in 5 Abriebklassen unterteilt. Allgemein kann man sich merken: Je glänzender die Glasur, desto geringer ist die Beständigkeit.
Klasse 1
Diese Fliesen sind für glasierte keramische Bodenbeläge mit niedriger Begehungsfrequenz geeignet, z. B. den Barfuß- und Hausschuhbereich in Schlaf- und Sanitärräumen oder als Wandbelag. Starke Verkratzungen und hoher Verschleiß sind hier besonders zu vermeiden.
Klasse 2
Glasierte Fliesen für Räume mit mittlerer Beanspruchung bei geringer Verkratzung. Anwendung in Wohnzimmer und Esszimmer außer Küchen, Dielen und anderen häufig beanspruchten Räumen.
Klasse 3
Glasierte keramische Fliesen mit mittelstarker Beanspruchung, mittlerer Begehungsfrequenz sowie geringer Verkratzung. Beispiele sind der gesamte Wohnbereich inkl. Küchen, Dielen, Fluren, Balkonen, Loggien, Hotelzimmer, Hotelbäder oder Sanitär- und Therapieräume in Krankenhäusern. Solche Fliesen sollten nur mit normalem Schuhwerk belastet werden.
Klasse 4
Diese glasierten Fliesen sollten in Räumen mit hoher Beanspruchung (stärkere Begehungsfrequenz, normales Schuhwerk) verwendet werden. Beispiele sind Räume mit höherem Verschmutzungsgrad wie etwa Haus- und Wohnungseingänge, Verkaufs- und Wirtschaftsräume, Büros, Terrassen, Krankenhäuser, Hotels, Schulen, Verwaltungsgebäude usw.
Klasse 5
Glasierte Fliesen mit höchster Beanspruchung und sehr hohem Publikumsverkehr wie z. B. Geschäftsräume, Restaurationsbetriebe, Theken- und Schalterbereiche, Garagen, Industrielabore, Friseurläden, Bäckereien, Imbissstuben, Eingangshallen in Hotels, Banken, Restaurants etc. Diese Abriebgruppe ist noch nicht in die DIN-Norm integriert. Da Glasuren aufgrund von neuen Techniken immer beständiger werden, musste für Materialien, die weit über die Erfordernisse der Abriebklasse 4 hinausreichen, eine neue Klasse (Abriebklasse 5) gebildet werden.